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Verlustbegrenzungsauftrag m (bei fallenden Kursen, sobald ein bestimmter Kurs unterschritten ist; e-e stop-loss-order kann auch bei e-m Leerverkauf erteilt werden, falls der Kurs e-e bestimmte Höhe übersteigt) | |||
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limitierter Verkaufsauftrag (zur Begrenzung eines Kursverlustes sind die Wertpapiere bestmöglich zu verkaufen, falls sie einen bestimmten niedrigen Kurs erreichen) | |||
Stoporder f; stop loss order |