Verordnung
| Nr 604 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats der
| fur die Prufung eines von einem Drittstaatsangehorigen oder Staatenlosen
| in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zustandig ist