Protokoll über die erbrachten Leistungen(Der Auftragnehmer sendete dem Auftraggeber Protokolle über die erbrachten Leistungen zu, Letzterer unterzeichnete sie jedoch ohne Begründung nicht. In diesem Fall gelten die Protokolle als akzeptiert und die Leistungen sind zu bezahlen. Ein ähnlicher Standpunkt wurde in der Rechtsprechung bereits vertreten. pipal-ilg.comDominator_Salvator)
Vertrag über Ingenieurdienstleistungen(Wir wurden jedoch nicht aufgeklärt, dass mit Abschluss des Architektenvertrags gleichzeitig ein "Vertrag" über Ingenieurdienstleistungen entstanden sein soll. Vom höheren Honorar war nicht die Rede. Dominator_Salvator)