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 Freude777

link 6.08.2021 20:27 
Subject: нужен совет
Hallo zusammen,

wie berechnet ihr die Gebühr für die beglaubigte Übersetzung in doppelter Anfertigung. z.B für eine Übersetzung nehme ich 300 Euro und wie berechne ich den Betrag für die zweite Anfertigung ? Danke im Voraus

 Freude777

link 6.08.2021 20:31 
Die Übersetzung ist für ein Gericht.

 Erdferkel

link 6.08.2021 20:39 
2. Ausfertigung

я обычно бесплатно делала - ведь не на машинке второй раз печатать (сейчас меня тапками закидают :-)

тут вот коллеги 10 евро требуют

https://ub2000.de/de/faq/wie-viele-exemplare-der-beglaubigten-uebersetzung-brauche-ich.html

или 9 евро

https://www.chinesetogerman.com/index.html#Schritt3

 Эсмеральда

link 6.08.2021 20:42 

 Freude777

link 6.08.2021 21:12 
Если бы это было не так много, то я бы сделала бесплатно. Но в одном экземпляре 13 стр. Итого 26 ))

 Freude777

link 6.08.2021 21:13 
Спасибо за ссылку, я посмотрю.

 Erdferkel

link 6.08.2021 21:19 
пардон, не разглядела сразу, что перевод для суда

тогда никакого бесплатно!

 HolSwd

link 7.08.2021 4:19 
В новом JVEG что-то об этом есть, по-моему. Гляньте туда.

Я всегда это делаю бесплатно, независимо от количества страниц.

 q-gel

link 8.08.2021 12:41 
Im JVEG war und ist seit seiner ersten Fassung von 2004 bsi heute klar und eindeutig geregelt:

Pro Seite (nicht Blatt!!) in den Mehrstücken (2. und weitere Exemplare) können je 0,50 EUR abgerechnet werden.

 HolSwd

link 8.08.2021 14:08 
Охотно верю. Но, как писала выше, никогда этим не интересовалась. Выставлять в счет судам, которые, согласитесь, нам по-королевски платят (вспомним пресловутых Strassenbauarbeiter, Postler, Supermarktmitarbeiter), копирование и дополнительную печать, на мой вкус, irgendwie schäbig. Aber jeder wie er meint.

 q-gel

link 9.08.2021 9:25 
Kann jeder machen wie er will.

Ich schreibe nur, dass es genau so im Gesetz steht - und die Gerichte zahlen das anstandslos - "ohne Murren und Knurren"!

 Freude777

link 10.08.2021 11:08 
Всем спасибо за информацию. Последовала примеру HolSwd

 HolSwd

link 10.08.2021 11:14 
Я думаю, это неплохо

Мы уже на эту тему беседовали. Лучше каждый раз без приносящих копейки прибабахов (пусть и зафиксированных в законе), но зато больше заказов в будущем. Суды хоть и платят без Murren und Knurren, но такие маленькие знаки внимания ценят. По крайней мере, из моего опыта.

 HolSwd

link 10.08.2021 11:33 
Ах, Freude777, одну маленькую деталь забыла.

Каждый как хочет, но я лично при выставлении счета под знаками/строками и суммы за них пишу

Anfertigung der Zweitausführung(-en) € 0,00

Beglaubigung € 0,00 (это тоже, конечно, индивидуально; я перед подсчетом знаков вводную строку и заключительный абзац заверения удаляю).

По моему опыту, в этом польза есть

 Эсмеральда

link 11.08.2021 6:38 
Добавлю еще свои три копейки:

На сайте БДЮ можно скачать образец счета как за устный, так и письменный перевод в суде.

Позицию Beglaubigung никогда в счет не выставляю, т. к. суды на местном юге никогда это не оплачивают - насколько я знаю. А вот за всё остальное платят исправно по прейскуранту JVEG, с этим проблем никогда не было. Хотя я тоже никогда не считаю по максимуму

 q-gel

link 16.08.2021 22:32 
@ HolSwd: "Beglaubigung € 0,00" - das interessiert im Gericht sowieso niemanden (sorry) - denn es ist im JVEG (also in GANZ Deutschland) nicht vorgesehen, für die Beglaubigung extra honoriert zu werden - das gibt's nur auf dem "freien Markt"... wenn man diese Position am Markt durchsetzen kann ...

Und weniger Übersetzungen gab es bei uns jedenfalls wegen des Kopiergeldes nicht - da ist es schon wesentlich hilfreicher an anderen Stellen die Rechnung mit dem "spitzen Stift" zu schreiben, denn da fällt's dann auch auf ...

Aber: wie geschrieben - jeder, wie er mag und mit dem feinen Gespür, was an Ort und Stelle so geht oder nicht (schlecht) geht ...

 HolSwd

link 17.08.2021 9:31 
Lieber q-gel,

ich habe nie und niemals die Beglaubigung als solche gemeint, lediglich (wie oben bereits erwähnt) die üblichen "Beglaubigte Übersetzung aus dem X ins Y" und "Hiermit wir bla-bla-bla bestätigt". Und die machen wohl ein paar Zeilen aus, was für das ewig von den Finanzproblemen gebeutelte Justizsystem auch (zumindest formell) von Bedeutung ist.

Diese Teile habe ich nie mitgerechnet, egal um welche Kundschaft es geht. Betone dies aber in meinen Rechnungen erst seit dem Umzug nach Thüringen: die hiesigen Gerichte wollen neben der detaillierten Rechnung auch den sogenannten "Zählreport" bekommen. Den Begriff habe ich in diesem Zusammenhang weder in BW noch in RP je gehört. Gemeint ist ein Screenshot der Maske "Wörter zählen". Und da gibt es natürlich eine nachweisliche Differenz zwischen der Zeichenanzahl in der Maske und dieser in meiner Rechnung.

Was " weniger Übersetzungen gab es bei uns jedenfalls wegen des Kopiergeldes nicht" betrifft, so habe wir 2 unterschiedliche Ausgangspositionen. Sie sind doch quasi von Anfang an mit dabei gewesen, ich bin erst seit 2013 in Deutschland, seit 2014 beeidigt und musste mit 48 Jahren wieder mal alles mit 0 beginnen. Ob die Tatsache, dass ich das Kopieren nie verrechnet habe (nicht der Gunst der Kundschaft zuliebe, Gott bewahre, finde dies nur etwas zu kleinlich), oder sonst was: ich bin inzwischen mit der Auftragslage super zufrieden und hoffe, es bleibt so. Was ich übrigens vom Herzen uns allen wünsche

 q-gel

link 20.08.2021 15:21 
Hallo, HolSwd,

"kein Grund zur Veranlassung!" :-)

Wir haben ganz offenbar aneinander vorbeigeredet..

Was ich meinte, war die Beglaubigungsgebühr, die diverse Kollegen bei begl. Übersetzungen v. z.B. GU, HU o.ä. berechnen (gesehen habe ich: von 0,00 über 2,50 und 5,00 bis 10,00 EUR pro Dokument). Was Sie meinten, war die Beglaubigungsformel. Tja, da streiten sich die Geister drüber. Einerseits wollen die Gerichte diese Formel unter ihren Dok. sehen - dann müssen sie die auch bezahlen - meine Meinung!

Ich bin auch für Kostendämpfung bei gleichartigen Dokumenten (z.B. Ladungen an Ehepartner als Zeugen zu ein und derselben Verhandlung) - aber ansonsten habe ich wenig Verständnis bzgl. für die von "Finanzproblemen gebeutelte Justiz"! Wenn ich prozessieren musste - und das musste ich leider schon etliche Male, hatte keine Justiz Mitleid, sondern hat erstmal "voll zugegriffen". Gut, ich habe meine Prozesse bisher (toi, toi, toi) immer gewonnen und daher das Geld stets vom Prozessgegner erstattet bekommen - dennoch: was das Gesetz erlaubt wird mit Ausnahme d.o.g. Falles voll abgerechnet. Da kenn ich keine Verwandten!

Den Zählreport hat man bei mir in all der Zeit nur 2x angefordet - ansonsten wissen die Herrschaften, dass ich peinlich exakt abrechne - und bei evtl. Fragen zu Rechnungen oder offensichtlichen Fehlern läuft das auf dem "kleinen Dienstweg"!

So geht es mir und der Verwaltung gut mit dieser Lösung.

Das wünsche ich Ihnen und unseren Kollegen - gute Aufträge und faire Bezahlung!!

 

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